Die Krankenkassen bitten ihren Versicherten im Rahmen einer Satzungsleistung die Möglichkeit der osteopathischen Behandlung, wenn diese medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Der Anspruch setzt voraus, dass
die osteopathische Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung oder ein Privatrezept ist vorzulegen.
die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Folgende Kassen erstatten 80% der Kosten, maximal 60 Euro pro Sitzung und bis zu 6 Sitzungen pro Jahr, also insgesamt höchstens 360 Euro pro Jahr:
Techniker Krankenkasse, actimonda, BKK Achenbach Buschhütte, BKK Essanelle, BKK HMR, BKK Melitta Plus, BKK Mobil Oil, BKK VerbundPlus, Daimler BKK, Hanseatische Ersatzkasse
Folgende Kassen haben abweichende Regelungen:
Kasse Erstattung Max. Betrag pro Sitzung Maximale Anzahl pro Jahr Maximale Erstattung pro Jahr
atlas BKK ahlmann 80% 65 Euro 6 390 Euro
BIG Direkt 80% 400 Euro
Bahn BKK 100% 50 Euro 3 150 Euro
BKK advita 75% 40 Euro 6 240 Euro
BKK Dürrkopp-
BKK Freudenberg 80% 40 Euro 6 240 Euro
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 100% / / 280 Euro
BKK Scheufelen 80% 40 Euro 6 240 Euro
BKK Technoform 90% 60 Euro 8 480 Euro
BKK VDN 80% 80 Euro 3 240 Euro
BKK vor Ort 90% 60 Euro 6 360 Euro
BKK Voralb 100% 60 Euro 6 360 Euro
energie BKK 90% 60 Euro 6 360 Euro
Heimat Krankenkasse 100% / / 280 Euro
Salus BKK 90% 60 Euro 5 300 Euro
Salus BKK (Kinder bis 12 Jahre) 100% 50 Euro 5 250 Euro
SBK 100% 30 Euro 6 180 Euro
Im Rahmen eines Pilotprojekts können Versicherte der HVB BKK und der Securvita in München, Dachau, Augsburg und Hamburg bei ausgewählten Partnerpraxen bei einigen Diagnosen bis zu16 Sitzungen in Anspruch nehmen. Der Patient trägt nur die Zuzahlung von 4,70 pro Sitzung.
Abrechnung
Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei der TK ein. Die TK überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.
Leistungserbringer
Die Mitglieder der nachstehenden Verbände haben zum Beispiel eine entsprechende Qualifikation.
BAO, Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie,
BVO, Bundesverband Osteopathie e.V
VOD, Verband der Osteopathen Deutschland e.V
Wenden auch Sie sich an Ihren persönlichen Kundenberater Ihre Krankenkasse, er berät sie zu den Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung und den Modalitäten der Abrechnung.
Schulterschmerzen
Ivan Tschikanzew
Ansbacher Straße 131
D-
Mail: info@osteopathie-
Tel. 0911 / 25 29 25 55 Mobil: 0174 / 47 53 953
Praxis für Physiotherapie & Osteopathie
Ivan Tschikanzew
Therapiezentrum am Schloss
Ansbacher Str. 131, 90449 Nürnberg
Tel. 0911 -
Fax. 0911 -