Die Krankenkassen bitten ihren Versicherten im Rahmen einer Satzungsleistung die Möglichkeit der osteopathischen Behandlung, wenn diese medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.


Der Anspruch setzt voraus, dass

die osteopathische Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung oder ein Privatrezept ist vorzulegen.

die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

 

Folgende Kassen erstatten 80% der Kosten, maximal 60 Euro pro Sitzung und bis zu 6 Sitzungen pro Jahr, also insgesamt höchstens 360 Euro pro Jahr:

Techniker Krankenkasse, actimonda, BKK Achenbach Buschhütte, BKK Essanelle, BKK HMR, BKK Melitta Plus, BKK Mobil Oil, BKK VerbundPlus, Daimler BKK, Hanseatische Ersatzkasse

Folgende Kassen haben abweichende Regelungen:

Kasse Erstattung Max. Betrag pro Sitzung Maximale Anzahl pro Jahr Maximale Erstattung pro Jahr

atlas BKK ahlmann 80% 65 Euro 6 390 Euro

BIG Direkt 80%     400 Euro

Bahn BKK 100% 50 Euro 3 150 Euro

BKK advita 75% 40 Euro 6 240 Euro

BKK Dürrkopp-Adler 90% 65 Euro 6 390 Euro

BKK Freudenberg 80% 40 Euro 6 240 Euro

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 100% / / 280 Euro

BKK Scheufelen 80% 40 Euro 6 240 Euro

BKK Technoform 90% 60 Euro 8 480 Euro

BKK VDN 80% 80 Euro 3 240 Euro

BKK vor Ort 90% 60 Euro 6 360 Euro

BKK Voralb 100% 60 Euro 6 360 Euro

energie BKK 90% 60 Euro 6 360 Euro

Heimat Krankenkasse 100% / / 280 Euro

Salus BKK 90% 60 Euro 5 300 Euro

Salus BKK (Kinder bis 12 Jahre) 100% 50 Euro 5 250 Euro

SBK 100% 30 Euro 6 180 Euro
 

Im Rahmen eines Pilotprojekts können Versicherte der HVB BKK und der Securvita in München, Dachau, Augsburg und Hamburg bei ausgewählten Partnerpraxen bei einigen Diagnosen bis zu16 Sitzungen in Anspruch nehmen. Der Patient trägt nur die Zuzahlung von 4,70 pro Sitzung.



Abrechnung

Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei der TK ein.  Die TK überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.



Leistungserbringer

Die Mitglieder der nachstehenden Verbände haben zum Beispiel eine entsprechende Qualifikation.

BAO, Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie,

BVO, Bundesverband Osteopathie e.V

VOD, Verband der Osteopathen Deutschland e.V



Wenden auch Sie sich an Ihren persönlichen Kundenberater Ihre Krankenkasse, er berät sie zu den Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung und den Modalitäten der Abrechnung.





Krankenkassen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlung.

Schulterschmerzen

Ivan Tschikanzew



Ansbacher Straße 131

D-90449 Nürnberg




Mail:   info@osteopathie-nuernberg.net

Tel.     0911 / 25 29 25 55               Mobil: 0174 / 47 53 953


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